Zertifizierte Verarbeiter

Die Einzigartigkeit reaktiver Brandschutzbeschichtungen besteht darin, dass zugesicherte Eigenschaften möglichst gar nicht abgefordert werden und somit dauerhaft verborgen bleiben. Eine besondere Sorgfalt kommt deshalb der Bauausführung zu.

Bauausführung

 Es wird bestimmt, dass

- die bauaufsichtliche Zulassung auf der Baustelle vorzuliegen hat
- die verwendeten Gebinde eindeutig zu kennzeichnen sind
- die fertige Bauleistung zu kennzeichnen ist. 


Weiterhin wird bestimmt, dass

- die Verarbeitung nur durch Fachkräfte mit entsprechender Befähigung erfolgt.

Der Befähigungsnachweis berechtigt, ein Kennzeichnungsschild anzubringen. Die eigene Bauleistung wird damit bauaufsichtlich abnahmefähig.

Kennzeichnungsschilder sind von jeher Bestandteil der nationalen DIN-Vorschrift. Die europäischen Vorschriften halten diese für verzichtbar. 


Die Qualifizierung ist Aufgabe des Herstellers.
Der erste eigene Befähigungsnachweis trägt das Datum 02.03.1991.
Übliche Lehr- und Lernform war damals das Seminar.


Inzwischen kann man sogar einen Pilotenschein im Online-Selbststudium erwerben. Warum also nicht auch den Befähigungsnachweis im Umgang mit einer reaktiven Brandschutzbeschichtung?
Wir stellen dazu einen Lehrbrief bereit. Die Leistungskontrolle erfolgt nach dem Prinzip Multiple Choice.

Dr.-Ing. habil. Rolf Mangelsdorf
Lektor

Online-Seminar

Wir haben als Lehr- und Lernform das Selbststudim gewählt. Der Lehrbrief endet mit einer Leistungskontrolle.

(1) Das Brandschutzsystem „Stahlbrandschutz SBS 30“ ist eine 

a) Ablationsbeschichtung
b) Intumeszenzbeschichtung
c) Sublimationsbeschichtung

(2) Eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Applikation reaktiver Brandschutzbeschichtungen ergibt sich

a) aus Kostengründen
b) aus deren verdeckten Eigenschaften
c) aus Zeitgründen 

(3) Der Anwendungsbereich reaktiver Brandschutzsysteme nach DIN 4102 endet bei

a) U/A ≤ 300 1/m
b) U/A ≤ 310 1/m
c) U/A ≤ 330 1/m 

(4) Unabhängig vom Eigenfeuerwiderstand des Stahlbauteils sind bei Anwendung von „Stahlbrandschutz SBS 30“ für offene Profile Trockenschichtdicken ausreichend von

a) 550 µm
b) 600 µm
c) 650 µm 

(5) Unabhängig vom Eigenfeuerwiderstand des Stahlbauteils sind bei Anwendung von „Stahlbrandschutz SBS 30“ für geschlossene Profile Trockenschichtdicken ausreichend von

a) 1.300 µm
b) 1.400 µm
c) 1.500 µm 

(6) Unter Berücksichtigung des Eigenfeuerwiderstands eines Stahlbauteils sind bei Anwendung von „Stahlbrandschutz SBS 30“ für offene Profile mit U/A ≤ 160 1/m ausreichend

a) 450 µm
b) 500 µm
c) 550 µm

(7) Unter Berücksichtigung des Eigenfeuerwiderstands eines Stahlbauteils sind bei Anwendung von „Stahlbrandschutz SBS 30“ für geschlossene Profile mit U/A ≤ 160 1/m ausreichend

a) 600 µm
b) 700 µm
c) 800 µm 

Leistungskontrolle